Grillordnung

Benutzung

§ 1

  1. Offenes Feuer darf nur in der dafür vorgesehenen Feuerstelle entzündet werden. Der Nutzer hat darauf zu achten, dass die Vorschriften zur Verhütung von Waldbränden eingehalten werden.
  2. Die Benutzung der Grills ist nur im gepflasterten Bereich der Grillhütte erlaubt.
  3. Zur Befeuerung der Grills darf nur Holzkohle verwendet werden, Grillanzünder sind erlaubt. Das Verbrennen und Benutzen von Holz und Brandbeschleunigern sind verboten.
  4. Nach Beendigung der Benutzung ist die Feuerstelle abzulöschen, sodass jegliche Brandgefahr ausgeschlossen ist.
  5. Den Anweisungen des Personals des Badepark Wörth ist Folge zu leisten.

 

Reinigung

§ 2

  1. Der Grillplatz ist nach erfolgter Benutzung sofort von jeglichem Unrat, Flaschen, Papier usw. zu säubern. Der anfallende Abfall ist in die bereitgestellten Müllbehälter zu entsorgen.
  2. Die Restkohle ist ebenfalls, nach erfolgter Benutzung, in den eigens dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

 

Haftung

§ 3

  1. Bei Schäden, die aus dem Umgang mit offenem Feuer herrühren, haftet der Verursacher.
  2. Schäden im Bereich der Grillhütte sind unverzüglich dem Personal zu melden.

Nutzungsordnung für die Beachvolleyballfelder, das Multifunktionsfeld und den Bolzplatz

 

  1. Im Umgang mit diesen Einrichtungen ist größte Sorgfalt zu wahren. Die Anlagen sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Die Anlagen sind nur zu sachdienlichen Zwecken zu benutzen.
  2. Die Anlagen, d.h. auch das Gelände um das Spielfeld herum, muss im sauberen Zustand hinterlassen werden. Abfälle sind in die dafür vorgesehene Müllbehälter zu entsorgen. Rund um und in den Anlagen sind Glasflaschen und andere Glasbehälter verboten. Es ist auf ein scherbenfreies Spielfeld zu achten! Die Sauberkeit reduziert das Verletzungsrisiko!
  3. Durch die Benutzung entstandene Schäden sind unverzüglich dem Personal zu melden.

 

Zusatz zur Nutzung des Multifunktionsfeldes

 

  1. Auf dem Multifunktionsfeld darf nur mit geeigneten Schuhen gespielt werden. Stollenschuhe sind grundsätzlich nicht erlaubt. Das Barfußspielen auf dem Multifunktionsfeld erhöht das Verletzungsrisiko!
  2. Das Sitzen auf der Begrenzung und das Beklettern sowie das Hängen an den Basketballkorb sind verboten.

 

Fairness

Die Beachvolleyballfelder, das Multifunktionsfeld und der Bolzplatz im Badepark Wörth dienen zur Förderung des gemeindlichen Miteinanders. In diesem Zusammenhang ist besonders für Fairness im Spiel, sowie für eine gerechte Spielbeteiligung verschiedener Gruppen und Personen zu sorgen. Ein ausgeglichenes Nutzungsverhältnis ist anzustreben. Sport auf unserer Anlage soll Gemeinschaft fördern.